Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Kursnr.
252-02003
Beginn
Do., 06.11.2025,
19:00 - 20:30 Uhr
Dauer
1 Abend
Gebühr
0,00 €
Jedem Menschen kann es passieren, dass er Dinge nicht mehr selbst erledigen kann oder will, sei es aufgrund des Alters, einem Unfall oder von Krankheit. Auch Sie können eines Tages auf Hilfe anderer angewiesen sein. Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie in guten Zeiten fest, wer Ihnen später helfen darf. Selbst Ihr Ehegatte und Ihre eigenen Kinder dürfen Sie ohne Vollmacht nicht vertreten. Haben Sie keinen Bevollmächtigten, wird Ihnen vom Gericht ein Betreuer – ggf. also eine für sie völlig fremde Person- zugewiesen.
Auch eine Patientenverfügung ist von immenser Wichtigkeit, damit Sie jetzt bestimmen, ob in bestimmten Situationen auch eine Behandlung abgebrochen werden kann. Der Bundesgerichtshof stellt indessen hohe Anforderungen an die Wirksamkeit und Eindeutigkeit einer Patientenverfügung. Insbesondere viele Ankreuzformulare und Internetvordrucke genügen diesen Anforderungen nicht (mehr).

Klaus Hermann
Rechtsanwalt und Fachanwalt

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Kurstermine

Anzahl: 1
Datum

06.11.2025

Uhrzeit

19:00 - 20:30 Uhr

Ort

ehemaliges Internat



Dozent(en)